Gefördert werden können individuelle Bildungsmaßnahmen (z.B. PC-Kurse, Meister-Weiterbildung, Fremdsprachen), wenn sie unter den Themenkatalog des Anhangs des Tarifvertrages fallen. Individuelle Förderung muss über die zuständige IG Metall Geschäftsstelle oder bei uns beantragt werden. Eine individuelle Förderung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn diese einen konkreten Bezug zum Einsatz des/der Arbeitnehmers/-in im Rahmen der Personalentwicklung des Betriebes bzw. zur ausgeübten Tätigkeit hat. Eine Bezuschussung (Kostenerstattung) von Bildungsangeboten aus privatem Interesse ist ausgeschlossen.
Die Antragsteller erhalten direkt von uns die Kostenzusage bzw. eine Ablehnung. Eine Überweisung der verauslagten Kosten durch BiT ist grundsätzlich erst nach Abschluss der Maßnahme möglich und bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen, wie
- Teilnahmebestätigung
- Themenplan
- Wochenplan
- Überweisungsbeleg (Kopie der Überweisung und/oder des Kontoauszuges)
- Bankverbindung
Zuschussregelung (individuell)
Für die Förderung individueller Teilnahme an externen Bildungsmaßnahmen gilt, dass auf Antrag bei der Kritischen Akademie übernommen werden können:
- Seminargebühren im Rahmen der Förderhöchstbeträge, wobei die Förderhöchstgrenze nur einmal innerhalb von drei Kalenderjahren und für maximal 5 verschiedene Bildungsmaßnahmen ausgeschöpft werden kann.
- Reisekosten werden grundsätzlich nicht erstattet.
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden grundsätzlich nicht erstattet
Förderhöchstgrenzen
Sowohl für individuelle wie regionale Bildungsmaßnahmen gilt: Es ist maximal ein Zuschuss in Höhe von 345,00 € je vollen Tag und Teilnehmer/-in, höchstens jedoch 1.725,00 € je Maßnahme und Teilnehmer/-in möglich. Dies gilt selbstverständlich nur so lange, wie finanzielle Ressourcen aus dem Tarifvertrag zur Verfügung stehen.