Wissenswertes / Anspruchsvoraussetzungen ­

Miederindustrie - Hinweise

Sollten Sie sich für die Teilnahme an einem Seminar der Stiftung Bildung und Gesundheitshilfe in der Kritischen Akademie in Inzell interessieren, gelten für Sie die nachfolgend aufgeführten Regularien:

Miederindustrie - Richtlinien Seminare

1. Alle vom Tarifvertrag erfassten Arbeitnehmer/ -innen, die in einem, der Arbeitsgemeinschaft der Miederindustrie angehörenden Unternehmen beschäftigt sind, können sich zu einem Seminar bewerben.

2. Die Bewerbung ist auf dem vorgeschriebenen Formular, das beim Betriebsrat (oder Online) erhältlich ist, spätestens fünf Wochen vor Beginn des Seminars beim Betriebsrat einzureichen.

3. Nach Eingang der Bewerbung bei der Kritischen Akademie Inzell erfolgt eine Benachrichtigung über die Annahme oder Ablehnung. Im Falle der Annahme der Bewerbung ist bei der Firmenleitung eine Freistellung zu beantragen. Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, werden Mitglieder der IG Metall bevorzugt.

4. Für die Dauer des Seminars wird ein Stipendium in Höhe des Nettoverdienstausfalls des laufenden Monats gewährt. Verdienständerungen werden berücksichtigt. Der Beitrag zur Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil) wird an den/die Arbeitnehmer/ -in überwiesen. Gleiches gilt für den Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Altersvorsorge.

5. Für die An- und Abreise wird eine Vergütung gewährt; sie beträgt bei einer Reisedauer
                     von 8 bis 14 Stunden € 6,00
                     von 14 bis 24 Stunden € 12,00
Für die Berechnung der Vergütung zählt die Zeit ab Haustür.

6. Den Teilnehmer/ -innen werden die Fahrtkosten für eine Hin- und Rückfahrkarte 2. Klasse Bundesbahn ersetzt. Bei einer Einzelanreise mit dem PKW wird der Fahrpreis der Bundesbahn (2. Klasse) erstattet. Reisen zwei oder mehr Teilnehmer/ -innen mit dem PKW gemeinsam an, so erhält der/die Fahrer/ -in pro km € 0,30. Bei einer Anreise mit dem PKW sind alle Ansprüche gegen die Stiftung aus der Haltung und Benutzung des Kraftfahrzeuges ausgeschlossen.

7. Unterkunft und Verpflegung sind für die Dauer des Seminars frei.

8. Mit der Seminarteilnahme erkennt die/der Einzelne die zur Aufrechterhaltung der Ordnung bestehenden Richtlinien an und verpflichtet sich, jeweils das Seine zur Festigung der Gemeinschaft beizutragen. Beschwerden über mögliche Missstände sind dem Leiter der Kritischen Akademie Inzell oder seinen Mitarbeitern/-innen vorzutragen.

Miederindustrie - Freistellungsregelungen

Auszug aus den Richtlinien für die Freistellung von Arbeitnehmern/ innen der Miederindustrie für Bildungsförderung der Stiftung

Die Stiftung macht ihr Programm in den Betrieben durch Prospekte, Plakate, Handzettel usw. bekannt. Sie kann dabei durch die IG Metall unterstützt werden. Zu den Förderungsprogrammen der Stiftung kann sich jede/r Arbeitnehmer/ -in der Miederindustrie, soweit sie/er unter den Geltungsbereich der Tarifvereinbarung fällt, bewerben. Die Bewerbungen sind spätestens fünf Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung beim jeweiligen Betriebsrat abzugeben. Am Arbeitstag nach dem Ablauf dieser Frist vereinbart der Betriebsrat mit dem/der zuständigen Werksleiter/ -in die vorsorgliche Freistellung. Erfolgt diese, so wird die Bewerbung durch den Betriebsrat an die Kritische Akademie weitergeleitet.

Ist eine Freistellung aus betrieblichen Gründen nicht möglich, wird dem/der betroffenen Bewerber/-in die Teilnahme an einem späteren Seminar oder einer Erholungsmaßnahme angeboten.

Die Bewerbungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Stiftung müssen vier Wochen vor Beginn bei der Kritischen Akademie sein. Die Akademieleitung stellt die Teilnehmer/ -innenliste zusammen. Drei Wochen vor der Veranstaltung der Stiftung wird die Teilnehmer/ -innenliste der zentralen Personalabteilung der Firma Triumph zugestellt. Von dort aus wird die endgültige Freistellung geregelt.

Bei auftauchenden Schwierigkeiten ist die Akademieleitung in Inzell zu unterrichten. Damit die Einladungen rechtzeitig an die Teilnehmer/ -innen verschickt werden können, ist die Mitteilung über die endgültige Freistellung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung der Akademieleitung zuzustellen.

Miederindustrie - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsverfahren für die Teilnahme an Seminaren
Wenn ein/e Beschäftigte/ -r aus dem Miederbereich an einem der angebotenen Seminare teilnehmen will, soll er/sie zuerst bei seinem zuständigen Vorgesetzten die Freistellung beantragen. Wenn es dabei zu Schwierigkeiten kommt, kann der Betriebsrat als Vermittler eingeschaltet werden. Nach erfolgter Freistellung für den vorgesehenen Zeitraum soll die Anmeldung für das Seminar beim Betriebsrat abgegeben werden, der sie an die Kritische Akademie in Inzell weiterleitet. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bewerber/-innen erhalten spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn die Einladung.

Familienseminare
Das Bewerbungsverfahren gilt auch für die im Programm erwähnten Familienseminare. Wer sich dazu bewirbt, hat die Möglichkeit, Angehörige zu Bedingungen des Familienurlaubs nach vorheriger Anmeldung mitzubringen.