Wissenswertes / Anspruchsvoraussetzungen ­

Anmeldeverfahren zentrale Seminare

Die Bewerbung ist mit dem Meldeformular über die zuständige IG Metall Geschäftsstelle oder uns vorzunehmen.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von der IG Metall Geschäftsstelle zur Teilnahme vorgeschlagen werden und in einem tarifgebundenen Betrieb beschäftigt sind, entstehen weder Seminarkosten noch Kosten für Übernachtung und Verpflegung. Diesem Personenkreis können Zuschüsse zu den Fahrtkosten gewährt werden. Alle sonstigen Teilnehmer/ -innen tragen ihre Kosten selbst. Sollten bei unentschuldigtem Fernbleiben an einem Seminar Kosten entstehen (z.B. Hotelstornokosten), werden diese in Rechnung gestellt.

Freistellungsmöglichkeit

Die Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts muss gemäß §6 des Tarifvertrages zur Aus-, Fort- und Weiterbildung beim Arbeitgeber gestellt werden. Der Arbeitgeber ist nach §6 des Tarifvertrages verpflichtet, bis zu 2% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung freizustellen.

Bei Fragen zur Freistellung wenden Sie sich bitte an ihren IG Metall Betriebsrat oder die zuständige IG Metall Geschäftsstelle.

Anmeldeverfahren zentrale Seminare kurz zusammengefasst

1. Aus dem zentralen Bildungsangebot das gewünschte Seminar heraussuchen.

2. Einen Freistellungsantrag beim Betrieb stellen.

3. Das Anmeldeformular ausfüllen.

4. Das Anmeldeformular wird über den Betriebsrat an die IG Metall Geschäftsstelle weitergeleitet.

5. Diese prüft, ob der Betrieb tarifgebunden und der/die Anmeldende IG Metall-Mitglied ist.

6. Die Geschäftsstelle leitet die Anmeldung an uns weiter.

7. BiT lädt zum gewünschten Seminar ein.