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Grundsätzlich sind die Kosten der Bildungsmaßnahme, Reisekosten sowie Kosten für Verpflegung und erforderliche auswärtige Unterbringung förderungsfähig. Es ist maximal ein Zuschuss zu den Gesamtkosten in Höhe von € 345,00 je vollen Tag und Teilnehmer/-in, höchstens jedoch € 1.725,00 je Maßnahme und Teilnehmer/-in möglich. Dies gilt selbstverständlich nur solange, wie finanzielle Ressourcen aus dem Tarifvertrag zur Verfügung stehen.