Förderrichtlinien für Bildung im Tarifvertrag auf Grundlage des Tarifvertrages zur Förderung der Aus-, Fort und Weiterbildung für Arbeitnehmer in der Textil- und Bekleidungsindustrie
Für die Förderung von Bildungsveranstaltungen auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Arbeitnehmer in der Textil- und Bekleidungsindustrie gelten folgende Grundsätze:
- Aus dem zentralen Bildungsangebot das gewünschte Seminar heraussuchen.
- Einen Freistellungsantrag beim Betrieb stellen.
- Das Anmeldeformular ausfüllen.
- Das Anmeldeformular wird über den Betriebsrat an die IG Metall Geschäftsstelle weitergeleitet.
- Diese prüft, ob der Betrieb tarifgebunden und der/die Anmeldende IG Metall-Mitglied ist.
- Die Geschäftsstelle leitet die Anmeldung an uns weiter.
- BiT lädt zum gewünschten Seminar ein.