Freistellung ­

Die Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts muss gemäß § 6 Ziffer 3 des Tarifvertrages zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung, der Wettbewerbsfähigkeit und zur tarifpolitischen Zusammenarbeit in der Branche Textil Service beim Arbeitgeber beantragt werden.

Der Arbeitgeber ist nach § 6 Ziffer 3 des Tarifvertrages verpflichtet, bis zu 4% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Maßnahmen der beruflichen Aus-, Fort-, Weiterbildung und präventiven Gesundheitsbildung unter Fortbezahlung des Verdienstes von der Arbeit freizustellen.

Ein Antragsformular können Sie hier downloaden oder sind über die IG Metall Verwaltungsstellen und die Kritische Akademie Inzell zu erhalten.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an uns:
Seminarorganisation:

Erika Pohlner

Seminarorganisation BiT, Textile Dienste, Mieder

Tel: +49-8665-980-221
Mail: pohlner@kritische-akademie.de

Grundsätzliche Fragen:

Gebhard Schwägerl

Leiter Kritische Akademie
Geschäftsführer der Stiftung Bildung und Gesundheitshilfe

Tel: +49-8665-980-200
Mail: schwaegerl@kritische-akademie.de